- redhibieren
- red|hi|bie|ren <sw. V.; hat [lat. redhibere, zu: re- = wieder, zurück u. habere = haben] (Rechtsspr., Kaufmannsspr.): etw. gegen Erstattung des Kaufpreises wegen eines verborgenen Fehlers zur Zeit des Kaufes zurückgeben.
Universal-Lexikon. 2012.