redhibieren

redhibieren
red|hi|bie|ren <sw. V.; hat [lat. redhibere, zu: re- = wieder, zurück u. habere = haben] (Rechtsspr., Kaufmannsspr.): etw. gegen Erstattung des Kaufpreises wegen eines verborgenen Fehlers zur Zeit des Kaufes zurückgeben.

Universal-Lexikon. 2012.

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  • redhibieren — red|hi|bie|ren <aus gleichbed. lat. redhibere> (Kaufmannsspr.) eine Sache gegen Erstattung des Kaufpreises wegen eines verborgenen Fehlers (z. Z. des Kaufes) zurückgeben (Rechtsw.) …   Das große Fremdwörterbuch

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